1.1 Sofern nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes von The Inspection Company Limited (im Folgenden "TIC" genannt) vereinbart wurde, gelten für alle von The Inspection Company Limited erbrachten Dienstleistungen die folgenden allgemeinen Dienstleistungsbedingungen, die Vorrang vor allen Kaufbedingungen haben.
1.2 Dienstleistungen, die von TIC im Auftrag einer juristischen oder natürlichen Person, von der die Handlungsanweisungen stammen (im Folgenden Kunden" genannt) werden unter Verwendung von Techniken und Verfahren durchgeführt, die eine unabhängige, unparteiische und objektive Vorgehensweise ermöglichen. Das Endergebnis besteht aus einem Zertifikat oder Dokument (im Folgenden "Bericht" genannt), das die von TIC angeforderten Informationen enthält und als Fax, schriftliches Dokument oder Online-Bericht geliefert wird.
1.3 Kein anderer als der Auftraggeber ist berechtigt, TIC Weisungen zu erteilen, insbesondere über den Umfang der Prüfung oder die Lieferung des Berichts, es sei denn, der Kunde ermächtigt ihn dazu.
2.1 TIC liefert in der Eigenschaft als unabhängiger Dritter Informationen in Form von Feststellungen oder Empfehlungen zu dem besonderen Zweck, um damit zur Abwendung von Gefahren beizutragen, denen die Empfänger ihrer Leistungen ausgesetzt sind, und sie bei der Qualitätssicherung ihrer Produkte zu unterstützen. Die Dienstleistungen von TIC (im Folgenden "Dienstleistungen" genannt) bestehen aus Arbeiten, die von TIC durchgeführt werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf:
3.1 TIC garantiert, alle vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
3.2. TIC behält sich ausdrücklich das Recht vor, nach eigenem Ermessen zu handeln, wenn es um die Annahme oder Ablehnung einer Anfrage für eine Dienstleistung geht, und kann nicht gezwungen werden, eine Anfrage für Dienstleistungen oder Produkte anzunehmen oder für die Ablehnung einer solchen Anfrage haftbar gemacht werden:
3.3 TIC verpflichtet sich, die Leistungen, zu deren Erbringung sie sich bereit erklärt hat, fach- und termingerecht, in Übereinstimmung mit der ordnungsgemäßen Berufspraxis und in Übereinstimmung mit :
3.4 TIC wird bei der Auswahl und dem Einsatz seines Personals die gebotene Sorgfalt und Sachkenntnis walten lassen.
4.1 Alle notwendigen Informationen zum Produkt, für das die Leistung bestellt wurde, zur Verfügung zu stellen. Dazu gehören insbesondere die vollständige Abbildung des Produkts und der Verpackung, die vollständige technische und funktionale Spezifikation des Produkts, die Materialspezifikation, die Menge, etc.
Dazu gehören auch detaillierte Informationen über den AQL-Level und die vom Kunden gewünschte Probengröße.
Detaillierte Lieferanten- und Fabrikinformationen und Kontaktinformationen.
Alle angemessenen Schritte zu unternehmen, um sicherzustellen, dass TIC Zugang zu dem Standort und den Materialien hat, auf denen die Dienstleistung basieren wird;
4.2 TIC rechtzeitig (und in jedem Fall nicht später als 48 Stunden vor dem gewünschten Eingriff) alle Informationen und Muster sowie die Dokumente zur Verfügung zu stellen, die für die Durchführung der angeforderten Dienstleistung erforderlich sind, mit Ausnahme von allgemein zugänglichen Dokumenten wie Codes und Normen, entweder direkt oder durch Lieferanten oder Vertreter des Kunden ;
4.3 dafür zu sorgen, dass TIC rechtzeitig angemessene Anweisungen und Hinweise erhält, um eine ordnungsgemäße Ausführung der gewünschten Leistung zu ermöglichen;
4.4 TIC das Datum mitzuteilen, an dem die Leistungen beginnen oder wieder aufgenommen werden sollen, sowie wesentliche Termine, die den Gegenstand/die Gegenstände betreffen, für den/die die Leistungen erbracht werden;
4.5 TIC generell jede zumutbare Unterstützung bei der Erteilung notwendiger Anweisungen, Informationen, Unterlagen, Sicherheitsinformationen im Zusammenhang mit den Arbeitsbedingungen, der erforderlichen Ausrüstung und dem Zugang (je nach Fall) zu leisten.
4.6 Dokumente, die Verpflichtungen zwischen dem Kunden und Dritten widerspiegeln, oder Dokumente von Dritten - sofern sie TIC erhalten hat - gelten nur als Information und erweitern oder beschränken nicht den Umfang der von TIC übernommenen Leistungen oder Verpflichtungen.
5.1 Zahlung
Die Zahlung wird durch T/T, Paypal oder eine andere Überweisung auf eines der TIC-Bankkonten erwartet, die auf der Rechnung angegeben sind. TIC übernimmt nur seine eigenen lokalen Bankgebühren, die von HSBC Hong Kong erhoben werden. Jegliche Übersee- oder Vermittlungsbankgebühren müssen vom Kunden getragen werden.
5.2. Rechnung:
Alle Inspektionen, Audits und Prüfungen werden vor der Durchführung in Rechnung gestellt und müssen auch im Voraus vollständig bezahlt werden.
5.3. Stornierungspolitik und erneute Inspektion:
Stornierungsfrist: Wir akzeptieren eine Stornierung von bestätigten Aufträgen während der Arbeitszeit und an Werktagen (Montag - Freitag) bis 12 Uhr (chinesische Zeit) am Tag vor dem Leistungsdatum. Nach dieser Frist werden dem Kunden die gebuchten Leistungen in voller Höhe in Rechnung gestellt. Für die Inspektion am Montag ist die Frist am Freitag um 12:00 Uhr.
Wenn die Inspektion aus einem der folgenden Gründe nicht durchgeführt werden kann, aber nicht nur: Stromausfall in der Fabrik, kein Arbeiter, keine fertigen Waren, kein Zugang zur Fabrik, usw., oder ein anderer Grund, der nicht in der Verantwortung des Inspektors von TIC selbst liegt. TIC wird dem Kunden die vollen Kosten in Rechnung stellen.
Da unser Geschäftspartner unser Kunde ist, müssen wir diese Kosten auch dem Kunden in Rechnung stellen. TIC rät seinen Kunden, diese Kosten an ihre Fabrik weiterzuberechnen, da die Stornierung von ihnen verursacht wurde.
Wiederholungsinspektion: Normalerweise müssen die Kosten für eine erneute Inspektion von der Fabrik getragen werden. TIC stellt dem Werk vor der Inspektion eine Rechnung aus und muss die Zahlung erhalten, bevor die erneute Inspektion stattfindet.
Bei Aufträgen für Laborprüfungen und -zertifikate ist eine Stornierung nicht möglich, sobald die Prüfung durch das Labor eingeleitet wurde.
5.4 Für den Fall, dass TIC aus Gründen, die es nicht zu vertreten hat, wie z.B. falsche Angaben des Auftraggebers oder des Werkes (z.B. Ware trotz Angabe des Werkes nicht prüfbereit, falsche Adresse,...), nicht in der Lage ist, die geforderten Leistungen vollständig zu erbringen oder zu vollenden, verpflichtet sich der Kunde:
- 5.4.1 alle Ausgaben und Spesen zu erstatten, die im Zusammenhang mit dieser Dienstleistung gemacht wurden oder entstanden sind;
- 5.4.2 den Anteil der fälligen Gebühren für die tatsächlich erbrachten Leistungen zu zahlen und TIC von jeglicher Verantwortung für die teilweise oder nicht erfolgte Erbringung der Leistungen freizustellen.
5.5. Wenn die Inspektion am vorgesehenen Inspektionstag abgesagt werden muss, weil der Kunde oder das Werk falsche Informationen gegeben hat (z.B. Ware trotz der vom Werk gegebenen Informationen nicht zur Inspektion bereit,...), wird der Manntag als verbraucht betrachtet und TIC wird dem Kunden die volle Gebühr als Gebühr für eine "verpasste Inspektion" berechnen. TIC rät dem Kunden, diese Kosten der Fabrik wieder in Rechnung zu stellen, wenn die Fabrik nachweislich im Irrtum ist.
5.6. Vom Kunden zur Verfügung gestellte Inspektionsmuster: Wenn ein Inspektionsmuster vom Kunden zur Verfügung gestellt und an ein TIC-Büro geschickt wird und dann von TIC an das Werk des Kunden zurückgeschickt werden muss und die Versandkosten mehr als $10 USD betragen, werden die Versandkosten automatisch zum endgültigen Rechnungsbetrag hinzugefügt.
5.7. Für Bestellungen von Labortests:
5.7.1. Sollte sich der angegebene Kostenvoranschlag ändern, nachdem die Produktmuster bei TIC eingegangen und von TIC geprüft worden sind, wird Folgendes vereinbart: - Beträgt die Preiserhöhung für den Test weniger als 25 % oder 100 US-Dollar, informiert TIC den Kunden und startet den Test sofort, um die Bearbeitung zu beschleunigen - Beträgt die Preiserhöhung für den Test mehr als 25 % und 100 US-Dollar, holt TIC die Bestätigung des Kunden ein, bevor der Test gestartet wird
5.7.2. Die Mindestgebühr für eine Labortest-Bestellung beträgt 100 US-Dollar für die Standardlieferung und 150 USD für die Expresslieferung.
5.7.3 Bei Zahlungsverzug behält sich TIC das Recht vor, für jede Zahlungserinnerung ab 10 Tagen nach Verzugseintritt 25 USD zu berechnen.
Darüber hinaus behält sich TIC das Recht vor, 13% Jahreszinsen für jeden unbezahlten überfälligen Betrag zu berechnen.
6.1 Begrenzung der Haftung
6.1.1 TIC ist weder ein Versicherer noch ein Garant und lehnt diese Eigenschaft ab. Kunden, die eine Garantie gegen Verlust oder Beschädigung wünschen, sollten eine entsprechende Versicherung abschließen.
6.1.2 Vorbehaltlich der von TIC akzeptierten Anweisungen des Kunden (wie in der Aufgabenstellung angegeben) erstellt TIC den Bericht über den von ihr erfassten Sachverhalt im Rahmen der erhaltenen Anweisungen und auf der Grundlage der von den Kunden zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen (siehe Nr. 4 oben); TIC ist jedoch nicht verpflichtet, über Tatsachen oder Umstände zu berichten, die außerhalb des spezifischen Umfangs ihres Auftrags liegen.
6.1.3 Die Beratung durch TIC erfolgt nur in Bezug auf die vom Kunden zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen, und TIC kann nicht haftbar gemacht werden, wenn sie unvollständige oder fehlerhafte Informationen erhalten hat.
6.1.4 Für den Fall, dass TIC von einem Dritten falsche Informationen erhalten hat, übernimmt TIC keine Haftung.
6.1.5 TIC verpflichtet sich, sich bei der Erbringung seiner Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen zu bemühen und haftet nur im Falle einer vom Kunden nachgewiesenen Fahrlässigkeit.
6.2 Schadloshaltung
6.2.1 Falls TIC in Bezug auf einen Anspruch auf Verlust, Schaden oder Kosten, gleich welcher Art und wie auch immer entstanden, haftbar gemacht wird, übersteigt seine Haftung gegenüber den Kunden unter keinen Umständen das Fünffache (5) der Gesamtsumme der für die spezifische Einzelleistung, für die ein Anspruch geltend gemacht wird, gezahlten Gebühren, wenn vom Kunden kein genehmigtes Referenzmuster zur Verfügung gestellt wurde, und das Zehnfache (10), wenn ein genehmigtes Referenzmuster zur Verfügung gestellt wurde und dem Inspektor am Tag der Inspektion im Werk oder in einem genehmigten TIC-Büro drei Tage vor dem geplanten Inspektionstermin zur Verfügung stand.
6.2.2 Zusätzlich, im Falle des Dienstes von Vorversandinspektionen:
- Wenn weniger als 100% der Produktion fertiggestellt sind, erstreckt sich unsere Verantwortung nur auf die zum Zeitpunkt der Inspektion fertiggestellten Teile;
- der Bericht ist kein Nachweis für den Versand.
6.2.3 Der Kunde garantiert und stellt TIC und seine Bediensteten, Vertreter oder Subunternehmer von allen Ansprüchen Dritter wegen Verlusten, Schäden oder Kosten gleich welcher Art frei, die im Zusammenhang mit der Erbringung oder Nichterbringung einer Leistung entstehen, soweit die Gesamtsumme dieser Ansprüche die in Artikel 6.2.1 genannte Haftungsbeschränkung übersteigt.
6.3 Im Falle eines Anspruchs ist TIC innerhalb von sieben Tagen nach Feststellung des Sachverhalts oder spätestens drei Monate nach Beendigung der TIC-Leistung zu informieren
TIC ist berechtigt, die Erbringung von Dienstleistungen automatisch entweder zu beenden und/oder auszusetzen, wenn:
7.1 der Kunde einen wesentlichen Verstoß gegen seine Verpflichtungen gemäß diesen Bedingungen und/oder der Leistungsbeschreibung begeht und (sofern ein solcher Verstoß behebbar ist) diesen Verstoß nicht innerhalb von zehn (10) Tagen nach Erhalt einer Aufforderung durch die nicht säumige Partei (TIC) behebt. Wesentliche Verstöße sind insbesondere vorsätzliche und absichtliche Verstöße des Kunden gegen seine Verpflichtungen gemäß Klausel 4 oben;
7.2 Der Kunde ist zahlungsunfähig oder insolvent, stellt seine Zahlungen ein, beruft eine Gläubigerversammlung ein oder schließt einen Vergleich mit seinen Gläubigern oder lässt eine Zwangsvollstreckung gegen ihn durchführen oder lässt (außer zum Zwecke einer gutgläubigen Verschmelzung oder Umstrukturierung) eine Anordnung oder einen Beschluss über seine Auflösung oder die Bestellung eines Verwalters seiner Angelegenheiten, seines Geschäfts und seines Eigentums durchführen oder lässt einen Konkursverwalter oder Zwangsverwalter über seine Vermögenswerte oder sein Unternehmen bestellen oder lässt TIC eine ähnliche oder analoge Maßnahme in Folge von Schulden ergreifen oder erleiden
TIC wird nach erfolgreich durchgeführter Inspektion ein Inspektionszertifikat ausstellen; Dieses IC kann für L/C oder andere Zahlungsbestimmungen seitens des Kunden verwendet werden.
9.1 Der Bericht gibt die Ergebnisse der Dienstleistung zum Zeitpunkt und am Ort der Dienstleistung wieder. Dieser Bericht entbindet die Verkäufer und Lieferanten nicht von ihren gesetzlichen und/oder kommerziellen Verpflichtungen gegenüber dem Auftraggeber.
10.1 Soweit nichts anderes bestimmt ist, unterliegen diese Bedingungen dem Recht von Hongkong und sind in Übereinstimmung mit diesem auszulegen.
10.2 Alle Streitigkeiten oder Differenzen jeglicher Art zwischen den Parteien im Zusammenhang mit oder aus den Dienstleistungen unterliegen der nicht ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte von Hongkong oder eines Ortes der Niederlassung.
Diese Geschäftsbedingungen wurden in englischer Sprache verfasst. Im Falle von Unstimmigkeiten ist die englische Version für alle Zwecke maßgebend.